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RECHTLICHE HINWEISE
Die Sitzungen sind keine Therapie. Ich stelle keine Diagnosen. Ein Heilversprechen kann ich nicht geben. Meine Sitzungen ersetzen keinen Arzt, Heilpraktiker oder Medikamente, jeder Klient
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Geistiges Heilen ist in Deutschland ohne Heilpraktikerschein erlaubt. Am 2. März 2004 entschied das Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvR 784/03): "Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten durch
Handauflegen aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis." Dank an Rechtsanwälte Ulrich Sauthoff, Harald Roth, Susanne Hofmann und Dr. Bernhard Firgau, die
dieses Grundsatzurteil erwirkt haben.